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§ 1 Geltungsbereich

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (unternehmerische Geschäftsverkehr). Der Besteller erklärt, Unternehmer im Sinne dieser Bestimmung zu sein. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir zu solchen ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmen.
2) Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt und ausgeführt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Preisliste, Angebote

1) Unsere Preisliste ist kein Angebot im rechtlichen Sinne. Angebote sind zudem stets freibleibend. Verträge bzw. Aufträge kommen erst zustande durch
ihre schriftliche Bestellung und unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. wenn eine solche nicht erfolgt durch unsere Lieferung.
2) An ein von uns gemachtes Angebot halten wir uns drei Monate gebunden. Liegt die Angebotsannahme mehr als drei Monate nach unserer Angebotserteilung, so behalten wir uns die Auftragsausführung und/oder Preiserhöhungen vor.
3) Für die Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung.
4) Mit Übersendung einer neuen Preisliste gelten die hierin enthaltenen ggfs. neuen bzw. geänderten Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen dann jeweils in der aktuellsten Fassung, wozu der Besteller bereits heute seine Zustimmung erteilt.

§ 3 Bestellungen

1) Bestellungen haben grundsätzlich schriftlich (das heißt postalisch, per Fax oder per E-Mail) in Maschinenschrift oder in deutlicher Druckschrift zu erfolgen. Bestellungen können auch telefonisch abgegeben werden, wobei der Besteller dann in allen Fällen für eine unkorrekte Bestellung haften.
2) Für Fehler durch unkorrekte Bestellung (insbesondere bei telefonischer Bestellung), undeutliche Schrift oder undeutliche Faxübermittlung übernehmen wir keine Haftung.
Bestellungen die uns per E-Mail oder Datenträger (Diskette, Disk oder ähnliches) erreichen, werden von uns gemäß enthaltener Datei verarbeitet. Für darin enthaltene Fehler haftet der Besteller. Für Übermittlungsfehler, die nachweislich technischer Natur sind, übernehmen wir keine Haftung.
Lässt der Besteller von dritter Seite Auftrags- oder Verarbeitungsdaten übersenden, gilt vorstehendes entsprechend.

§ 4 Preise

1) Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisen. Diese ergeben sich aus unserer jeweils aktuellsten Preisliste oder aus dem letzten verbindlich mitgeteilten Preis. Werden Preislisten neu versandt, gelten die alten Preise durch die vorher zuletzt mitgeteilte Preisliste als stets aufgehoben und es gelten ausschließlich die Preise der neuen Preisliste, ab Zugang dieser neuen Preisliste beim Besteller oder ab dem Termin, der im Rahmen der neu übersandten Preisliste für deren Geltung genannt ist.
2) Versand- und Verpackungskosten werden gesondert erhoben. Ebenso werden die Nachnahmegebühren bei Nachnahmesendungen an den Besteller weiterberechnet.
3) Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

§ 5 Toleranzen

Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne, Schriftbilder und -arten usw. gelten die branchenüblichen oder die entsprechend dem Verwendungszweck zumutbaren Toleranzen.

§ 6 Lieferung, Liefertermine, Verzug, Schutzrechte Dritter

1) Jede Lieferung erfolgt unfrei ab unserem Werk auf Rechnung und alleinige Gefahr (auch für zufälligen Untergang/Verschlechterung etc.) des Bestellers. Klargestellt wird, dass der Gefahrübergang ab Werk unabhängig davon gilt, wer die Versandkosten trägt oder ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt. Wir behalten uns Nachnahmelieferungen vor.
2) Alle Liefertermine, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermine bestätigen, sind stets unverbindlich. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands unverzüglich, typischerweise in 1-2 Werktagen nach Auftrags-/Bestelleingang (dieser Liefertermin / Abarbeitungstermin gilt als reiner Anhaltewert); sollte sich eine Lieferung im Sinne der Abarbeitung bei uns verzögern, werden wir den Besteller möglichst unverzüglich hierüber informieren. Als Liefertermin versteht sich die Zeit ab Bestelleingang bei uns bis zur Versendung; nicht enthalten ist die Zeit der Versendung bzw. des Transportes der bestellten Ware. Für etwaige Verzögerungen während der Versendung bzw. des Transportes selbst haften wir nicht.
Weiter haften wir nicht für Lieferverzögerungen (gleich ob bei der Bestellabarbeitung noch bei der Versendung / dem Transport) für höhere Gewalt, also z.B. Krieg, Streik, Naturgewalten oder ähnliches.
3) Schadensersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllu ng des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und der Auftraggeber uns vorher schriftlich in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch innerhalb angemessener Nachfrist keine Lieferung / Versendung von uns erfolgt.
Der Beginn der von uns vorstehend angegebenen (grundsätzlich freibleibender) Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers stets voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4) Bestehen Lieferschwierigkeiten mit einzelnen Produkten, so werden wir unsere Kunden hierüber erforderlichenfalls informieren. Bestellt der Besteller dennoch solche Produkte, sind Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche des Bestellers aus Verzug / verspäteter Lieferung oder der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Bestellung bei uns eingeht und wir den Besteller dann darüber informieren, dass sich die Abarbeitung / Versendung an ihn verzögern wird.
5) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6) Bei Versendung bestellter Ware an die Anschrift des Bestellers, die er bei Auftragserteilung angegeben hat und Rücklauf der Ware, weil sich die Anschrift des Bestellers - aus welchem Grund auch immer geändert hat - und Neuversand, gehen alle angefallenen bzw. anfallenden Versandkosten zu Lasten des Bestellers.
7) Der Besteller sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe- und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Dies gilt auch für übermittelte Daten von Firmenzeichen usw. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns ausdrücklich nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Schutzrechtes ist der Besteller verpflichtet, uns von solchen Ansprüchen jedenfalls freizustellen und bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverletzung zu unterstützen. Der Besteller stellt uns zudem von sämtlichen sich hieraus ergebenden (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten sowie Gutachterkosten etc.) Zahlungsverpflichtungen frei.

§ 7 Entwürfe etc., Werbematerial, Schutzrechte

1) Entwürfe, die von uns erarbeitet und ggfs. zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Reinzeichnungen, Filme, Modelle, Muster, Prägewerkzeuge, Siebe, Druckplatten und/oder sonstige Unterlagen, bleiben stets unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran ggfs. bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte sowie derselben an den von uns gelieferten Waren.
Gleiches gilt für die Überlassung von Werbe- und oder Prospektmaterial und ähnliches.
2) Werden dem Auftraggeber Unterlagen oder sonstige Gegenstände überlassen, welche nicht originär zur bezahlten und bestellten Ware gehören, sind solche auf Anforderung unverzüglich an uns zurück zu geben bzw. zurück zu übersenden.
Zurückbehaltungsrechte bestehen insoweit jedenfalls nicht.
3) Ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung dürfen Unterlagen und sonstige Gegenstände im Sinne dieser Bestimmung nicht an Dritte weiter gegeben werden, wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht zur Weitergabe an Dritte vorgesehen ist (z.B. bei Werbematerial für Verbraucher).

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung

1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Auftraggeber/Besteller alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und Nebenforderungen hieraus, beglichen hat.
2) Der Auftraggeber/Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum durch vollständige Zahlung noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3) Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Auftraggeber/Besteller mit allen Neben- und Sicherungsrechten an uns ab. Auf unser Verlangen hat der Auftraggeber die für uns zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung zu machen, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen, Anschrift, Höhe der Forderung(en) und Datum der Rechnungserteilung zu übergeben und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
4) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber/Besteller bedarf stets die vorhergehende ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von uns. Im Falle der Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache ist eine Gewährleistung - gleich aus welchem Grund auch immer - unsererseits ausgeschlossen.

§ 9 Zahlungsbedingungen, Verzug

1) Die Zahlung des jeweiligen Kaufpreises/Auftraggesamtwertes hat spesenfrei auf ausschließlich auf die in unserer Rechnung angegebenen Konten durch Überweisung, durch Scheckhingabe oder - bei entsprechender Vereinbarung - durch Lastschrifteinzug zu erfolgen.
2) Klargestellt wird, dass jedwede Bank- oder sonstige Spesen aus Zahlungen sowie Rückbuchungen, Scheckstornos, Rücklastschriften oder dergleichen zu Lasten und Rechnung des Auftraggebers/Bestellers gehen.
3) Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jedweden Abzug zu Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir ein Skonto von 2 %. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der schriftlichen Fixierung bzw. des fortwährenden Handelsbrauches zwischen den Vertragsparteien, wobei der Besteller stets beweispflichtig für eine dem vorstehenden Grundsatz abweichenden Regelung ist.
4) Bei Zahlungsverzug haben wird das Recht eine pauschale Verwaltungsgebühr von €uro 7,50 je Mahnung fällig sowie Verzugszinsen in Höhe von 8,0 % p.a. ab Fälligkeit zu erheben. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber/Besteller ist berechtigt, in Folge des Zahlungsverzuges einen geringeren Schaden bei uns nachzuweisen.
5) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, weitere eingehende bzw. eingegangene Aufträge/Bestellungen nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug steht und weiter das Recht zu, sofortige Zahlung aller offener auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Weiter haben wir das Recht, alle ab eingetretenem Zahlungsverzug eingehenden Bestellungen abzulehnen und neuerliche Lieferungen mindestens auszusetzen, bis der Zahlungsverzug im Sinne vorstehender Regelung vollständig ausgeglichen ist.
§ 10 Gewährleistung, Mängelrüge, Haftungsbeschränkungen, Rücktritt
1) Gewährleistungsrechte des Auftraggebers/Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB (und/oder sonstigen einschlägigen Bestimmungen) geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungs- und fristgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind (z.B. gemäß § 377 HGB) offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Bei Datumsstempeln mit Jahresangabe oder sonstigen Stempeln mit - veränderlicher - Datumsangabe für Jahre gilt stets der Grundsatz, dass wir eine Datumsangabe für mindestens 10 Jahre ab Lieferung gewähren.
Änderungen der Deutschen Rechtschreibung (z.B. wie zuletzt bei der Rechtschreibungsreform) rechtfertigen keine Mängelrügen oder dergleichen, wenn die Lieferung (auf Basis der bisherigen Rechtschreibung) von uns keine unzumutbare Härte für den Besteller darstellt.
2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber/Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Im Falle eine Nachbesserung erwerben bzw. behalten wir das Eigentum an ausgetauschten Komponenten bzw. der ausgetauschten Ware.
4) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Auftraggeber/Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (vgl. § 5) , bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung , übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Im übrigen gilt § 11.
6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die vom Besteller angegebene Anschrift verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung war von uns vertragsgemäß vereinbart.
7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
8) Weitergehende oder andere als die hier in § 10 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldungsunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10) Rücktritt von einer erteilten Bestellung, Warenumtausch und Warenrücknahme sind nicht möglich, da die Bestellungen bereits am Eingangstag zumindest in Teilbereichen bearbeitet werden. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind wir berechtigt, die uns bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Sonstiges

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus dem Vertrags - und Auftragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien ist der Geschäftssitz der Firma Trodat Vertriebs GmbH Deutschland.
3) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.